BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN

privatkunden-uebersetzerin
Ich bin seit 2009 ermächtigte Übersetzerin für die rumänische und englische Sprache. Als ermächtigte Übersetzerin kann ich Ihnen die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen bescheinigen, die von mir selbst oder von anderen Übersetzern angefertigt worden sind. Solche Übersetzungen haben eine besondere Beweiskraft. Gerichte oder Behörden verlangen in der Regel die Vorlage von beglaubigten Übersetzungen für alle verfahrensrelevanten Unterlagen.


Beglaubigte Übersetzungen benötigt man für Urkunden:

  • Bewerbungsunterlagen
  • Führerscheine
  • Geburtsurkunden
  • Handelsregisterauszüge
  • Heiratsurkunden
  • Kaufverträge
  • Ledigkeitsbescheinigungen
  • Medizinische Unterlagen
  • Notarielle Urkunden
  • Schulzeugnisse
  • Sterbeurkunden
  • Testamente
  • Entlassung aus der rumänischen/moldauischen Staatsangehörigkeit

Die beglaubigten Übersetzungen werden überall in Deutschland und in der Regel auch von rumänischen Behörden anerkannt.

Bezüglich des komplexeren Beglaubigungsverfahrens zur Anerkennung von autorisierten Übersetzungen in Rumänien lesen Sie bitte auch die aktuellen Hinweise auf den Homepages der Rumänischen Botschaft in Berlin / des Generalkonsulats von Rumänien in Bonn.

In der Regel wird eine Überbeglaubigung der Übersetzung durch das zuständige Landgericht verlangt (Apostille und Bescheinigung der Befugnis des Übersetzers).

Dank meiner jahrelangen Erfahrung sorge ich dafür, dass Ihre Urkunden, Zeugnisse, Verträge und Dokumente formal, inhaltlich und sprachlich einwandfrei aus dem Rumänischen und ins Rumänische übersetzt werden.


Was müssen Sie tun?
Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, können Sie mir das zu übersetzende Schriftstück vorab per Fax (+49 212 2256441) oder E-Mail senden. Ich erstelle Ihnen dann kurzfristig einen unverbindlichen Kostenvoranschlag mit Angabe der Lieferzeit. Sie können aber auch gerne das zu übersetzende Schriftstück in meinem Büro in Solingen, Gasstr. 10-18, Deltawerk, Eingang C, 2. Etage, vorbeibringen. Bitte rufen Sie in diesem Fall vorher kurz an (+49 212 2256440), damit wir einen Termin vereinbaren. Da ich auch als Dolmetscherin tätig bin und viele Einsätze außerhalb des Büros habe, ist mein Büro nicht durchgehend geöffnet.

Sollte das Büro nicht besetzt sein, bitte ich Sie Ihre Unterlagen mit Ihrem Namen und Telefonnummer in den Briefkasten am Eingang einzuwerfen. Ich werde mich so bald wie möglich bei Ihnen melden.