ALLGEMEINE AUFTRAGSBEDINGUNGEN FÜR ÜBERSETZER
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Übersetzer gemäß den Empfehlungen
des BDÜ (Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V.):

1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem
Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar
vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur
verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig
ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der
Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der
Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den
Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug
rechtzeitig vor Drucklegung, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen
und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt
der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des
Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).

(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von
Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher,
dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt
er den Übersetzer frei.

4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat
zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen
Mängeln.

(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

(3) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer
angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als
gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf
dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise
die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die
Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen
die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.

5. Haftung

(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe
Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und
Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind.
Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei
leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.

(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1)
Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die
ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.

(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für
Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§
634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der
Übersetzung.

(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche
Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.

6. Berufsgeheimnis

Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im
Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

7. Mitwirkung Dritter

(1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige
Dritte heranzuziehen.

(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich
diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.

8. Vergütung

(1) Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14
Tagen nach Rechnungsdatum.

(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der
tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen
Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der
Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen.
Der Übersetzer kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe
seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.

(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit
angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden
Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis
dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

10. Rücktrittsrecht

Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die
Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf
sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der
Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.

11. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers oder der Sitz seiner beruflichen
Niederlassung.

(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.

12. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten
Zweck möglichst nahe kommt.

13. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart
worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.